Eine Lerntherapie (egal bei welcher Lernstörung) muss in der Regel meist privat von den Eltern finanziert werden. Dennoch existieren einige Möglichkeiten zu externer Unterstützung:
Einige private Krankenkassen und Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Lerntherapie.
Unter bestimmten Umständen werden die Kosten der Lerntherapie Ihres Kindes über das zuständigen Jugendamt nach dem KJHG § 35a erstattet. Der Anspruch auf Kostenübernahme besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern. Hierzu müssen gewisse Kriterien vorliegen, bestätigt durch ein entsprechendes kinder-und jugendpsychiatrisches Gutachten. Informationen zur Antragstellung beim Jugendamt erhalten Sie hier: http://www.kindex.de/
Manche Familien erhalten eine Kostenübernahme durch das Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes (BuT). Informationen dazu finden Sie hier: http://www.koa-ortenau.de/media/custom/2472_64_1.PDF?1415716520, den dafür notwendigen Antrag finden Sie hier: http://www.koa-ortenau.de/media/custom/2472_62_1.PDF?1415716370
Die privat getragenen Kosten sind i.d.R. steuerlich absetzbar.